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Datenschutzerklärung

Aiko · Stand: April 2026 · Gültig für Pilotbetrieb Kanton Zürich

1. Wer ist verantwortlich?

Verantwortlich für die Datenbearbeitung im Sinne des Schweizerischen Datenschutzgesetzes (DSG) ist die jeweilige Lehrperson, die Aiko im Unterricht einsetzt. Die Schülerinnen und Schüler sind Zyklus-2-Klassen (5./6. Klasse) der Volksschule Kanton Zürich.

2. Welche Daten werden gespeichert?

DatenkategorieZweckSpeicherdauer
Vorname, KlassePersonalisierung Lerncoach (lokal)Schuljahr + 30 Tage
Lernniveau (A/B/C)Adaptive AufgabenwahlSchuljahr + 30 Tage
ÜbungsantwortenKI-Feedback, FortschrittsmessungSchuljahr + 30 Tage
Chat-Verlauf (KI-Coach)Kontextuelles CoachingSchuljahr + 30 Tage
BKT-LernfortschrittAdaptive Niveau-EmpfehlungSchuljahr + 30 Tage
ISR-/DaZ-FlagDifferenzierung Aufgabensprache (lokal)Schuljahr + 30 Tage
Selbsteinschätzung ()Formatives AssessmentSchuljahr + 30 Tage

Es werden keine biometrischen Daten, Fotos oder Sprachaufnahmen gespeichert. Kamerafotos (Aufgaben fotografieren) werden ausschliesslich für die unmittelbare Verarbeitung genutzt und nicht persistent gespeichert.

3. Daten an Dritte — KI-Dienst (Anthropic)

Wichtige Information für Eltern und Erziehungsberechtigte

Chat-Texte und Übungsantworten werden zur KI-Verarbeitung an Anthropic (USA) übermittelt. Anthropic verarbeitet diese Daten ausschliesslich zur Beantwortung der aktuellen Anfrage und speichert sie nicht für Trainingszwecke (API-Nutzungsbedingungen, Stand 2026).

Die Übermittlung erfolgt verschlüsselt (TLS 1.3). Nach dem Prinzip der Datenminimierung werden ausschliesslich abstrakte Lernkontext-Daten an Anthropic übermittelt:

  • Aufgabentext und Antwort der Schüler:in
  • Lernniveau (A, B oder C)
  • Fach und Klassenstufe (5 oder 6 — nicht «5a», «5b» etc.)
  • Pauschale Lernhilfen («einfache Sprache», «Alltagssprache») — ohne Förderlabel

Nicht übermittelt werden:

  • Vorname oder Nachname
  • Spezifische Klassenbezeichnung (z.B. «5b»)
  • Schule, Lehrperson, Standort
  • Individuelle pädagogische Notizen (Stärken, Herausforderungen, Lernstil)
  • ISR- oder DaZ-Status als Etikett
  • BKT-Lernfortschritts-Werte, Selbsteinschätzungen, Verlaufsdaten

Anthropic agiert als Auftragsbearbeiterin im Sinne von Art. 9 DSG. Der Datentransfer in die USA erfolgt auf Basis von Standardvertragsklauseln (SCC) gemäss DSG Art. 16.

4. ISR-Schülerinnen und Schüler (Besonderer Schutz)

Erhöhte Datenschutzanforderungen gemäss VSG Kt. ZH Art. 36

Das ISR-Flag (Integrative Schulung und Förderung) gilt als besonders schützenswerte Personendaten. Es wird ausschliesslich zur Anpassung der Aufgabensprache genutzt (einfachere Formulierungen, mehr Scaffolding). Der ISR-Status wird nicht an Anthropic übermittelt, nicht in Exporten sichtbar für Unbefugte, und nur berechtigten Lehrpersonen angezeigt. Eine Weitergabe an andere Schulen oder Dritte findet nicht statt.

5. Datenspeicherung und Sicherheit

🇨🇭 Schweizer Datenhaltung

Alle zuordenbaren Personendaten (Vorname, Klasse, Lernverläufe) werden auf Schweizer Servern gespeichert. Aiko betreibt seine Datenbankinfrastruktur in der Schweiz, damit Ihre Daten im Inland bleiben.

Die Datenbank ist über TLS 1.3 abgesichert und ausschliesslich über authentifizierte Server-Calls zugreifbar. Backups liegen ebenfalls auf Schweizer Infrastruktur. Es findet keine Datenweitergabe an Dritte statt — mit Ausnahme der unter Punkt 3 beschriebenen, datenminimierten KI-Verarbeitung durch Anthropic.

Der Zugang zur Anwendung ist auf authentifizierte Lehrpersonen und Schüler:innen der Pilotklassen beschränkt (Session-Cookies, 72h für LP / 12h für Schüler:innen).

6. Rechte der betroffenen Personen

Eltern und Erziehungsberechtigte können jederzeit folgende Rechte geltend machen:

  • Auskunft über gespeicherte Daten (Art. 25 DSG)
  • Berichtigung unrichtiger Daten (Art. 32 DSG)
  • Löschung der Daten ihres Kindes
  • Widerruf der Einwilligung — das Kind wird dann aus der Pilotklasse ausgeschlossen

Anfragen richten sich an die zuständige Lehrperson oder an die Schulleitung.

7. Einwilligung und Elterninformation

Vor Beginn des Pilotbetriebs werden Eltern über den Einsatz von Aiko schriftlich informiert. Die Teilnahme ist freiwillig. Für Schülerinnen und Schüler unter 14 Jahren ist die Einwilligung der Eltern erforderlich (gemäss ZGB Art. 301).

8. Beurteilung und Zeugnis

Aiko erstellt keine Zeugnisnoten. Die Lehrperson trägt die alleinige Beurteilungsverantwortung gemäss VSG Kt. ZH Art. 36. KI-Outputs (Niveau-Einschätzungen, Feedback) dienen ausschliesslich der formativ-diagnostischen Unterstützung der Lehrperson, nicht der summativen Beurteilung.

9. Änderungen dieser Erklärung

Diese Datenschutzerklärung gilt für den Pilotbetrieb. Bei wesentlichen Änderungen werden Eltern mindestens 2 Wochen im Voraus informiert. Die jeweils aktuelle Version ist in der App abrufbar.

Aiko · Pilotbetrieb Kanton Zürich · Schuljahr 2025/2026

Rechtsgrundlagen: DSG (CH, 2023), VSG Kanton Zürich, LP21

Kontakt Ethik-Gate: vince.leuenberger@gmail.com