Aiko · Stand: Juli 2026 · Gültig für Kanton Zürich
Verantwortlich für die Datenbearbeitung im Sinne des Schweizerischen Datenschutzgesetzes (DSG) ist die jeweilige Lehrperson, die Aiko im Unterricht einsetzt. Die Schülerinnen und Schüler sind Zyklus-2-Klassen (5./6. Klasse) der Volksschule Kanton Zürich.
Es werden keine biometrischen Daten, Fotos oder Sprachaufnahmen gespeichert. Kamerafotos werden ausschliesslich für die unmittelbare Verarbeitung genutzt und nicht persistent gespeichert.
⚠️ Wichtige Information für Eltern und Erziehungsberechtigte
Chat-Texte und Übungsantworten werden zur KI-Verarbeitung an Anthropic (USA) übermittelt. Anthropic verarbeitet diese Daten ausschliesslich zur Beantwortung der aktuellen Anfrage und speichert sie nicht für Trainingszwecke (API-Nutzungsbedingungen, Stand 2026).
Die Übermittlung erfolgt verschlüsselt (TLS 1.3). Nach dem Prinzip der Datenminimierung werden ausschliesslich abstrakte Lernkontext-Daten an Anthropic übermittelt:
Nicht übermittelt werden:
Anthropic agiert als Auftragsbearbeiterin im Sinne von Art. 9 DSG. Der Datentransfer in die USA erfolgt auf Basis von Standardvertragsklauseln (SCC) gemäss DSG Art. 16.
Erhöhte Datenschutzanforderungen gemäss VSG ZH § 23 (Methodenfreiheit)
Das ISR-Flag gilt als besonders schützenswerte Personendaten. Es wird ausschliesslich zur Anpassung der Aufgabensprache genutzt. Der ISR-Status wird nicht an Anthropic übermittelt, nicht in Exporten sichtbar für Unbefugte, und nur berechtigten Lehrpersonen angezeigt.
🇨🇭 Schweizer Datenhaltung
Alle zuordenbaren Personendaten werden auf Schweizer Servern gespeichert. Aiko betreibt seine Datenbankinfrastruktur in der Schweiz.
Die Datenbank ist über TLS 1.3 abgesichert. Backups liegen ebenfalls auf Schweizer Infrastruktur. Es findet keine Datenweitergabe an Dritte statt — mit Ausnahme der unter Punkt 3 beschriebenen KI-Verarbeitung durch Anthropic.
Session-Cookies: 72h für LP / 12h für Schüler:innen.
Eltern und Erziehungsberechtigte können jederzeit folgende Rechte geltend machen:
Anfragen richten sich an die zuständige Lehrperson oder an die Schulleitung.
Vor Beginn des Schuleinsatzes werden Eltern schriftlich informiert. Die Teilnahme ist freiwillig. Für Schüler:innen unter 14 Jahren ist die Einwilligung der Eltern erforderlich (ZGB Art. 301).
Aiko erstellt keine Zeugnisnoten. Die Lehrperson trägt die alleinige Beurteilungsverantwortung gemäss VSG ZH § 23 (Methodenfreiheit). KI-Outputs dienen ausschliesslich der formativ-diagnostischen Unterstützung.
Diese Datenschutzerklärung gilt für die Nutzung von Aiko. Bei wesentlichen Änderungen werden Eltern mindestens 2 Wochen im Voraus informiert.
Aiko · Kanton Zürich
Rechtsgrundlagen: DSG (CH, 2023), VSG Kanton Zürich, LP21
Kontakt Ethik-Gate: schulen@aikoclassroom.app